Aktuelle Impressumspflicht für Google Analytics

Seit dem Jahr 2013 ist es in Deutschland erforderlich, bei der Nutzung von Google Analytics umfangreiche Änderungen an der eigenen Webseite durchzuführen. Dabei muss zum einen der Analytics-Code in allen Unterseiten korrigiert werden und zum anderen ein erweiterter Hinweistext im Datenschutzfeld, zumeist im Impressum hinterlegt werden. In mehreren Bundesländern unterstützen die Ämter die Unternehmer bei…