Allgemeine Geschäftsbedingungen, Institut für Internetmarketing

Das Institut für Internetmarketing (nachfolgend IFI genannt) hat sich auf Dienstleistungen im Internet spezialisiert. In enger Zusammenarbeit mit seinen Auftraggebern entwickelt IFI Internetpräsentationen (Websites, Webseiten) und konzipiert Internetmarketing-Strategien. Die Konditionen und Kosten für diese Dienstleistungen werden individuell festgelegt und basieren auf einem vorhergehenden Angebot.

 

1. Geltung der AGB
1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von IFI erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind Bestandteil aller mit IFI geschlossenen Dienstleistungsverträge. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hierdurch ausdrücklich widersprochen.

1.2. Mündliche Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

1.3. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch e-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch ausnahmsweise mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen diese AGB zugrunde.

1.4. Soweit Werbe- oder Internetagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen.

1.5. In mit IFI geschlossenen Verträgen enthaltene Regelungen, die einzelnen Regelungen dieser AGB widersprechen, gehen diesen Regelungen der AGB vor. Die Geltung der AGB im übrigen bleibt hiervon unberührt.

2. Umfang und Durchführung von Aufträgen
2.1. Beauftragungen sind für IFI ab dann verbindlich, wenn IFI sie bestätigt oder ihnen durch Ausführung des Auftrags nachkommt.

2.2. Bei Dienstleistungsverträgen mit IFI ist Gegenstand des Auftrags die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg, es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als Vertragsgegenstand vereinbart.

2.3. IFI wird nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrags nach schriftlicher Vereinbarung akzeptieren. In diesem Fall kann IFI mangels anderer Vereinbarung die zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden Stundensätzen der eingesetzten Fachkräfte abrechnen.

2.4. Soweit mit IFI geschlossene Verträge die Vermittlung von Webspeicherplatz beinhalten, ist eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Server eines Drittanbieters vertraglich nicht geschuldet. IFI schuldet insoweit nur die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik angemessenen und zumutbaren Bemühungen und Vorkehrungen, eine möglichst lückenlose Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Server zu gewährleisten. Außerhalb des Einflussbereichs von IFI liegende Umstände wie die Verfügbarkeit und einwandfreie Funktion von Übertragungswegen im Internet und in öffentlichen Leitungsnetzen sind in keinem Fall Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen oder Zusicherungen.

2.5. IFI ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

2.6. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:
I. die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
II. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
III. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
IV. Prüfpflichten bei Linksetzung;
V. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;
VI. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
VII. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte IFI ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist IFI berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

3. Daten, Verantwortung & Ablehnungsbefugnis
3.1. Daten des Auftraggebers zur Verwendung in seiner Internetpräsentation können aus Text-, Grafik-, Ton- und Videodokumenten bestehen.

3.2. Für die rechtliche Zulässigkeit und Unbedenklichkeit aller zur Veröffentlichung beigebrachten Daten an IFI trägt der Auftraggeber die alleinige rechtliche Verantwortung. Auf die Einhaltung von urheberrechtlichen Schutzrechten wird ausdrücklich hingewiesen.

3.3. IFI behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, wenn deren Inhalt offensichtlich gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter, die guten Sitten etc. verstößt.

3.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, IFI von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf sein bzw. ein von ihm zu vertretendes Verhalten oder Unterlassen beruhen, im Innenverhältnis freizustellen.

3.5. Bezüglich des Inhalts der auftragsgemäßen Veröffentlichung übernimmt der Auftraggeber die alleinige Haftung bei etwaigen Ansprüchen geschädigter Dritter. IFI behält sich vor zu prüfen, ob Aufträge gegen Rechte Dritter verstoßen.

3.6. Ferner haftet IFI nicht für Schäden, die dem Auftraggeber aus Missbrauch oder fehlerhaftem Gebrauch der durch IFI gespeicherten Angebote erwachsen. Dies gilt insbesondere für falsche Bestellungen oder Zahlungsanweisungen.

3.7. IFI behält sich vor, Aufträge oder auch einzelne Aktualisierungen im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für IFI wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

3.8. Insbesondere kann IFI bereits veröffentlichte Daten entfernen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 3.7 erfüllt werden.

3.9 IFI haftet nicht für eine patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit seiner im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, und Entwürfe.

 

4. Datenanlieferung
4.1. Der Auftraggeber hat für die rechtzeitige Lieferung der Vorlagen, Daten und Manuskripte im vereinbarten Format zu sorgen.

4.2. Sind Daten auftragsgemäß von IFI oder von einer Agentur aufzubereiten, erhält der Auftraggeber vor einer Veröffentlichung Kontrollausdrucke per e-Mail, Fax oder Post. Im Falle von Beanstandungen muss der Auftraggeber diese gegenüber IFI unverzüglich anzeigen.

4.3. Die Lieferung an IFI kann elektronisch, auf dem Postweg oder per Kurier erfolgen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

4.4. Die Pflicht von IFI zur Aufbewahrung der erhaltenen Daten endet drei Monate nach ihrer Veröffentlichung.

4.5. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

5. Vermittlung von Domainnamen und Webspeicherplatz
5.1. IFI erbringt im Rahmen eines entsprechenden Auftrages auch die Vermittlung der Einrichtung von Internet-Domainnamen durch so genannte Internet-Service-Provider (kurz: ISP).

5.2. Hierbei werden die vom Auftraggeber zur Reservierung und/oder zur Registrierung eines Domainnamens an IFI übermittelten Daten an den ISP weitergeleitet, dort elektronisch gespeichert und den Registraturdatenbanken zugänglich gemacht.

 

6. Preise und Zahlung
6.1 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

6.2 Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

6.3 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.

6.4 IFI ist berechtigt, die erbrachten Leistungen für Konzeption, Webdesign,  Programmierung und Content Setup nach erbrachter Leistung in vollem Umfang sofort abzurechenen.

 

7. Gewährleistung
7.1 Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistung sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse von IFI in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme (Freigabeerklärung) auf den Kunden über.

7.2 Der Kunde hat Mängel innerhalb einer Woche nach dem Empfang der Ware schriftlich zu beanstanden; andernfalls gilt die Ware als mangelfrei. Versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung trotz Sorgfalt nicht zu finden sind, können nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelinformation IFI innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung der Ware zugeht.

7.3 Soweit der Kunde an den Arbeitsergebnissen von IFI Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, entfällt jede Haftung durch IFI.

 

8. Salvatorische Klausel
8.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Frankfurt am Main, 11. August 2017