Seit dem Jahr 2013 ist es in Deutschland erforderlich, bei der Nutzung von Google Analytics umfangreiche Änderungen an der eigenen Webseite durchzuführen.
Dabei muss zum einen der Analytics-Code in allen Unterseiten korrigiert werden und zum anderen ein erweiterter Hinweistext im Datenschutzfeld, zumeist im Impressum hinterlegt werden.
In mehreren Bundesländern unterstützen die Ämter die Unternehmer bei dieser Umstellung. Schriftlich erhalten Sie einen freundlichen Hinweis, welche Änderungen Sie durchzuführen haben, um nicht für Abmahnungen angreifbar zu sein.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Webdesigner sowie auf Wunsch von den Experten des Institut für Internetmarketing.